Die Krebsforschung Schweiz im Testament berücksichtigen
Eine unabhängige Krebsforschung bedeutet Fortschritt und verbessert die Situation von Menschen, die an Krebs erkranken. Wenn Sie die Krebsforschung Schweiz im Testament berücksichtigen, werden Sie Teil dieses Fortschritts. Sie retten Leben, auch wenn Sie nicht mehr da sind. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Den meisten von uns fällt es nicht leicht, sich mit der eigenen Endlichkeit zu befassen. Dennoch hat jede und jeder von uns eine Vorstellung davon, wer später einmal bestimmte Dinge und Werte erben soll. Nur mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre Liebsten besser begünstigen als im Gesetz vorgesehen oder sie können auch eine gemeinnützige Organisationen berücksichtigen.
Im Zivilgesetzbuch (ZGB) sind die pflichtgeschützten Erbinnen und Erben definiert. Ab 1.1.2023 sind dies nur noch die Ehepartnerin / der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin oder Partner sowie die eigenen Kinder. Deren Pflichtteile dürfen in einem Testament weder gekürzt noch ganz gestrichen werden. Über den Rest des Vermögens können Sie frei verfügen und zum Beispiel den Konkubinatspartner, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.
Nahestehende Menschen oder Herzensorganisationen im Testament einzusetzen, ist ein kraftvoller Prozess. Nutzen Sie dieses Recht auf Selbstbestimmung. Wir beraten Sie gerne , damit Ihr letzter Wille so umgesetzt werden kann, wie Sie sich das vorgestellt haben.
«Neue Erkenntnisse aus der Forschung haben mir wertvolle Lebensjahre mit meiner Familie geschenkt. Dafür bin ich unendlich dankbar.»
Was unterstütze ich, wenn ich die Krebsforschung Schweiz im Testament berücksichtige?
Die Stiftung Krebsforschung Schweiz unterstützt vielversprechende, industrieunabhängige Forschungsprojekte auf allen Gebieten der Krebsforschung – angefangen bei der Prävention über Diagnose, Behandlung bis hin zur Nachsorge oder Palliative Care. Da sich die Stiftung fast ausschliesslich über private Spenden finanziert, sind Einnahmen aus Erbschaften äusserst wichtig.
Mit den ihr anvertrauten Spendengeldern setzt sich die Krebsforschung Schweiz unermüdlich dafür ein, dass
immer mehr Menschen mit Krebs geheilt werden können.
Forschung stattfindet, die es sonst nicht gäbe.
auch für seltene Krebsarten geforscht wird.
Patientinnen und Patienten von internationalen Fortschritten profitieren.
Alle von der Stiftung Krebsforschung Schweiz geförderten Forschungsprojekte werden vorgängig von einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission geprüft – und nur die Besten zur Förderung empfohlen. So stellen wir sicher, dass die uns anvertrauten Gelder zur Unterstützung von Forschungsprojekten gut investiert werden.
Engagement
Mit der Krebsforschung Schweiz in Ihrem Testament werden Sie über Ihr Leben hinaus Teil dieses Engagements.
Steuerbefreit
Spenden an die Krebsforschung Schweiz sind von den Erbschaftssteuern befreit.
Mit einer testamentarischen Schenkung
leisten Sie einen wichtigen Beitrag für eine Zukunft, in der Krebs seinen Schrecken verliert.
Wie schreibe ich ein Testament?
Beim Verfassen Ihres letzten Willens sollten Sie die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachten: Handschriftlich und keine Pflichtteile verletzen.
Machen Sie sich eine Liste mit Personen und Organisationen, die Sie berücksichtigen möchten.
Nennen Sie im Testament ganz konkret Ihre ausgewählten Erbinnen oder Erben. Prüfen Sie, ob Sie dabei jemanden auf den Pflichtteil setzen müssen. Sie können auch nur eine Person oder Organisation zur Allein-Erbin erklären, sofern diese Entscheidung keine Pflichtteile von anderen Familienangehörigen verletzt.
Schreiben Sie das komplette Testament von Hand, datieren Sie das Schriftstück und unterschreiben Sie es.
Eine Beglaubigung bei einer Notarin oder einem Notar ist nur dann nötig, wenn Sie die Erbfolge abändern oder Pflichtteile kürzen möchten. Die betroffenen Familienmitglieder müssen dabei alle mitunterzeichnen.
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidungen.
Bewahren Sie das Original dort auf, wo sich alle wichtigen persönlichen Dokumente befinden. Alternativ können Sie das Testament auch bei einer Notarin oder einem Notar sowie in der Regel bei Ihren Gemeinden hinterlegen.
Hier drei Möglichkeiten
Legat/Vermächtnis
Dabei handelt es sich um einen festen Betrag oder um bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften), die Sie der Krebsforschung Schweiz vermachen können.
Erbeinsetzung
Die Krebsforschung Schweiz wird zur Allein- oder zur Mit-Erbin und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass oder eine gewisse Quote der Hinterlassenschaft.
Stiftung/Fonds
Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welchen Zweck der Ertrag aus dem Vermögen erfüllt.
Kostenlose und unverbindliche Hilfestellungen
Ob digital zum Nachlesen zu Hause oder persönlich an einer Veranstaltung – hier haben wir verschiedene Angebote und Informationen zum Thema Testament für Sie zusammengestellt.
Die Krebsforschung Schweiz hat für Sie weitere Merkblätter und hilfreiche Broschüren zusammengestellt. Wir begleiten Sie aber auch gerne persönlich durch alle Prozesse, damit nichts Wichtiges vergessen geht.
Melden Sie sich via Kontaktformular, Email oder rufen Sie mich direkt an.
«Über eine Kontaktaufnahme – und über das Vertrauen, das uns so viele Menschen in der Schweiz entgegenbringen – freue ich mich sehr. Ich danke Ihnen von Herzen.»